Es ist soweit ab dem 01.10.2005
neu in Schleswig-Holstein
Führerschein mit 17
|
|
Die Vorraussetzung für den Führerschein mit 17 Jahren:
1. Der Bewerber muss seinen Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
2. Der Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 1/2 Jahren.
3. Der Bewerber muss sich verpflichten,
nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung bis zur
Vollendung des 18 Lebensjahres, sich
von einer oder mehreren vorher benannten
Personen begleiten zu lassen.
Welche Anforderungen muss die Begleitperson erfüllen:
1. Mindestalter 30 Jahre.
2. Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen).
3. Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) maximal 3 Punkte.
4. Eine Einweisung der Begleitperson wird empfohlen, und kann bei uns durchgeführt werden.
Nach der bestandenen Prüfung wird dem Bewerber eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, diese
hat nur innerhalb von Deutschland Gültigkeit.
Nach bestandenen Prüfung darf der Bewerber Fahrzeuge der Klasse M, L und S ohne Begleitung führen.
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 17 Geburtstag erfolgen.
Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 17 Geburtstag erfolgen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen in unseren Fahrschulen gerne zur Verfügung.
Die Angaben sind ohne Gewähr.